„Die existierenden Verordnungen auf Basis des Tierschutzgesetzes sind zwar unzureichend, dennoch müsste die Regierung sich erst einmal Gedanken darüber machen, warum geltendes Recht nicht eingehalten wird. Leider sehe ich nicht, dass diese Tatsache überhaupt anerkannt wird. In den Anträgen zur Verbandsklage in NRW steht: Wir haben kein Problem im Vollzug. Das ist schlicht realitätsfremd.“