„Dass die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt, sei ‚nicht so häufig‘ der Fall, erklärte Oberstaatsanwalt Adamski weiter. Die Aufgabe seiner Behörde sei es jedoch, das Verfahren so zu begleiten, dass am Ende ein angemessenes Urteil stehe.“
Anmerkung: Wenn ich so etwas lese, dann frage ich mich, was ein Tierquäler noch anrichten muss, damit diesem Staatsanwalt die Höchststrafe von 3 Jahren angemessen erscheint. Meine Phantasie reicht jedenfalls nicht aus, um mir das vorzustellen.