„Im Fall der nochmaligen Fristverlängerung für die betäubungslose Kastration hat der Gesetzgeber das Staatsziel Tierschutz offensichtlich verkannt und hat es zu gering gewichtet im Vergleich zu den Grundrechten der Landwirtschaftsunternehmer, die auch auf dem Spiel stehen. Der Gesetzgeber hat außerdem die Tatsachen nicht richtig ermittelt und die vorhandenen Alternativen nicht ausreichend geprüft – und all das ist verfassungswidrig“, erklärt Prof. Dr. iur. Anne Peters, Direktorin des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.