„Das Landgericht Heilbronn glaubt in seinem Urteil vom 23. Mai 2017 so den Willen des Gesetzgebers verwirklicht zu sehen, weil ‚die schlimmen Zustände in Massentiermästereien … wie z.B. bei den Puten Federpicken, zu wenig Auslauf, Deformationen aufgrund des großen Gewichts, die allgemein bekannte Folge‘ sei und dies ‚zumindest derzeit noch als sozial adäquat‘ und im oben genannten Spannungsverhältnis zwischen Tierwohl und Nahrungsmittelproduktion als hinnehmbar, also mit ‚vernünftigem Grund‘ und damit ‚in Übereinstimmung mit dem Tierschutzgesetz‘ geschehe.“
„Die Argumentation des Landgerichts hat folgerichtig die Auswirkung, dass geltendes Tierschutzrecht in der Massentierhaltung nicht angewendet wird und Veterinärämter keinerlei Möglichkeiten der Einflussnahme oder Korrektur zum Schutz der Tiere in den Mastbetrieben haben. Das setzt das Tierschutzgesetz in weiten Teilen außer Kraft und macht es zu einem wirkungslosen Symbolgesetz….“
Anmerkung: Das ist genau das Problem, das ich seit Jahren anprangere. Das „Tierschutzgesetz“ wird als reines Symbolgesetz in Tat und Wahrheit als ein „Tierausnutzungsgesetz“ missbraucht. Nach aussen hin wird dem dummen Volk von Politik und Agrarindustrie verkauft, dass die Tiere durch das „Tierschutzgesetz“ bestens geschützt seien, obwohl tatsächlich der sogenannte „vernünftige Grund“ (wie zum Beispiel das Profitstreben) es erlaubt, den Tieren so gut wie jede bestialische Grausamkeit anzutun. Grund für dieses widerliche rechtswidrige Handeln ist der Schutz der Geschäfte der Tierindustrie, so dass die Konsumenten mit gutem Gewissen Tierprodukte kaufen. Die Urteile des LG Heilbronns und des OLG Stuttgart sind auf der einen Seite durchaus nachvollziehbar, weil sie die gelebte kriminelle Praxis von Politik und Tierindustrie als „vernünftigen Grund“ in der Rechtsprechung gelten lassen. Anderseits machen sich so die beiden Gerichte zu Bestandteilen des organisierten Verbrechens, da die Urteile klar gegen geltende Gesetze verstossen. Das moralische Versagen der Gerichte ist geradezu von einer galaktischen Dimension.
https://www.erna-graff-stiftung.de/verfassungsbeschwerde-gegen-verurteilung-von-stallfilmer/