„Solange es
a) keine Untersuchungen und damit keinen Beleg für die Ungefährlichkeit von (einem Cocktail an) Pestiziden in der Luft für Mensch und Natur gibt und solange
b) das europäische Pestizid-Zulassungsverfahren auf der falschen Annahme beruht, dass ein Ferntransport von Pestiziden zu vernachlässigen sei oder gar nicht stattfände,
muss das Vorsorgeprinzip gelten:
Die Pestizide, die sich am meisten verbreiten und nachweislich unter falschen Voraussetzungen zugelassen wurden, müssen sofort vom Markt. Eine wie von Bayer Crop Science oder dem Industrieverband Agrar getätigte Aussage über die vermeintliche Unbedenklichkeit der Befunde ist angesichts der fehlenden Forschung nicht haltbar. Die Studie „Pestizidbelastung der Luft“ hat als Pionierarbeit den dringenden weiteren Forschungsbedarf in diesem Feld offengelegt.“