„Wirtschaftliche Interessen der Geflügelwirtschaft waren bislang einer dieser „vernünftigen Gründe“ dafür, dass jedes Jahr in Deutschland 45 Millionen männliche Küken in Brutbetrieben getötet werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun dem Tierschutz mit dem Kükenschredder-Urteil mehr Gewicht gegeben, das Tierwohl höher gestellt als die wirtschaftlichen Interessen der Brutbetriebe.“
Anmerkung: Das Urteil des Gerichts ist so verlogen wie das Tier“schutz“gesetz selbst. Beide heucheln vor, dass das Tier“schutz“gesetz die Tiere schütze, lassen aber Profitgier als „vernünftigen Grund“ gelten. Das Gericht treibt den Irrsinn sogar noch auf die Spitze, indem es sagt, dass Profitstreben kein „vernünftiger Grund“ sei, diesen aber gelten lässt, bis eine alternative Methode gefunden sei, obwohl Alternativen längst vorhanden sind (z. B. „Zweinutzungsrassen“ und vegane Ernährung). Das ist in etwa so, als ob ein Gericht einen Bankraub für rechtswidrig erklärt, aber den Bankräuber weiter gewähren lässt, bis er eine alternative Einkommensquelle gefunden hat.
Es ist ja geradezu obszön, was als „vernünftiger Grund“ angesehen wird. Der nicht nur unnötige, sondern nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen sogar ungesunde Genuss von Tierprodukten und die daraus erwachsenen unternehmerischen Profite werden als „vernünftiger Grund“ angesehen, den Tieren schwerste Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen. Zur Erinnerung: Nach den wissenschaftlichen Daten sind Tierprodukte die mit Abstand wichtigste Ursache für die meisten chronischen Erkrankungen und die häufigsten Todesursachen! Wenn man das durchdenkt, dann platzt einem angesichts der ganzen Absurdität fast der Kopf. Wenn man dann noch bedenkt, dass die Herstellung von Tierprodukten der mit Abstand bedeutendste Ursache für die Klimakrise, die grössten Umweltschäden und den Welthunger ist, dann ist es schon ein intellektuelles Totalversagen und / oder eine nicht mehr zu überbietende perfide Dreistigkeit, hier von „vernünftigen Gründen“ zu sprechen.