DR. MED.
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KRiStA (Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte): «Wäre eine direkte oder indirekte Impfpflicht gegen COVID-19 verfassungsgemäß?»

«Eine direkte wie auch eine indirekte Impfpflicht wären verfassungswidrig, da der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt wäre.

 

Die COVID-19-Impfstoffe schützen nicht vor Weitergabe des Virus SARS-CoV-2. Wie sich aus den Zulassungsdokumenten der EMA, aus den Berichten der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC und der englischen Gesundheitsbehörde Public Health England und aus drei Studien ergibt, sind Geimpfte genauso ansteckend wie Ungeimpfte. Die Ausbreitung von SARS-CoV-2 kann mit Durchimpfung der Bevölkerung nicht gestoppt werden. Das mit den Impfungen verfolgte Ziel einer Herdenimmunität und eines Endes der COVID-19-Pandemie kann mit den COVID-19-Impfungen nicht erreicht werden, was Länder mit einer hohen Impfquote von 80 % wie Island und der US-Bundesstaat Hawaii zeigen. Die Lage auf Island und Hawaii hat sich nach den Impfungen eher verschlimmert als verbessert.

 

Eine Impfpflicht ist auch nicht erforderlich, da das Vorliegen einer epidemischen (Not-)Lage äußerst zweifelhaft ist. Die 7-Tage-Inzidenz ist laut dem gerichtlichen Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Schrappe nicht aussagekräftig hinsichtlich des Vorliegens eines Infektionsgeschehens. Impfungen sind nicht erforderlich, da Studien eine bereits vorhandene Immunität der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 in Form von Antikörpern oder T-Zellen belegen. Darüber hinaus ist eine Durchimpfung der Bevölkerung nicht erforderlich, da ein bereits seit 30 Jahren zugelassenes Medikament (Ivermectin) existiert, mit dem eine COVID-19-Erkrankung wirksam behandelt werden kann.

 

Schließlich ist eine Impfpflicht auch nicht angemessen, da die COVID-19-Impfstoffe zwölfmal so viele Nebenwirkungen, bleibende Schäden und Todesfälle aufweisen als bei den bisherigen Impfstoffen. Ferner sind die Langzeitwirkungen der COVID-19-Impfstoffe nicht bekannt. Geimpfte sind zudem dem Risiko eines Überschießens des Immunsystems (ADE) ausgesetzt, was nicht selten zum Tod führt.

 

Dass die COVID-19-Impfstoffe vor einer COVID-19-Erkrankung wirksam schützen, erscheint zweifelhaft, da vermehrt doppelt Geimpfte hospitalisiert werden müssen, und nach einer israelischen Studie Geimpfte ein 27-fach höheres Risiko einer symptomatischen COVID-19-Erkrankung haben als Genesene.

 

Der Staat kann darüber hinaus eine Impfpflicht nicht mit dem Schutz des Einzelnen vor einer COVID-19-Erkrankung rechtfertigen. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten nach Art. 2 Abs. 1 GG reicht so weit, dass dieser sogar etwaig medizinisch notwendige Behandlung ablehnen kann. Ungeimpfte werden auch nicht die Krankenhäuser unnötig belasten, da im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 und Erkrankung mit COVD-19 eines Ungeimpften durch eine frühzeitige Behandlung mit dem Medikament Ivermectin eine Hospitalisierung um 75 – 85 % reduziert werden kann.

 

Die Schutzpflicht des Staates nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG gebietet es, die COVID-19-Impfkampagne für Kinder und Jugendliche ohne Vorerkrankungen sofort zu beenden, da diese keinen Nutzen aus der Impfung haben, aber erhebliche und angesichts der unbekannten Langzeitwirkungen unabsehbare Risiken tragen müssen.

 

Der Staat trägt die Beweislast für die Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht. Dabei muss er sich mit den hier angeführten Studien intensiv auseinandersetzen und kann nicht einfach andere Studien heranziehen, die für seine Position sprechen. Widersprüchliche Ergebnisse unterschiedlicher Studien sind aufzuklären. Sollten sich die Widersprüche nicht aufklären lassen, geht dies zu Lasten des Staates und der Einführung einer Impfpflicht. Soweit der bisherige Parameter einer 7-Tages-Inzidenz geändert wird in die Krankenhausbelegung, muss sich auch der neue Parameter auf belastbare Daten stützen. Insofern ist vorab zu klären, ob aufgrund finanzieller Fehlanreize die Kliniken in der Vergangenheit weniger Betten an das DIVI-Intensivregister gemeldet haben als tatsächlich vorhanden waren. Darüber hinaus ist zu prüfen, warum von Mai 2020 bis April 2021 7.000 Intensivbetten abgebaut wurden. Da der Staat den Beweis für eine Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit einer Impfpflicht angesichts der Datenlage nicht führen kann, kommt es auf die Frage, ob die COVID-19-Impfstoffe gegen eine COVID-19-Erkrankung schützen, nicht mehr an.»

 

https://netzwerkkrista.de/2021/09/05/aufsatz-waere-eine-direkte-oder-indirekte-impfpflicht-gegen-covid-19-verfassungsgemaess/