Zusammenfassung des Gutachtens
- Der PCR-Test ist ein nobelpreisgekröntes Diagnostik-Instrument. Er kann winzigste Teilchen und Substanzen nachweisen, die allerdings einer richtigen Interpretation zugeführt werden müssen.
- Die Interpretation, wonach ein positiver PCR-Test bei gesunden Menschen ohne Symptome eine akute Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bestätige, ist jedoch nachweislich falsch, wie nicht nur Prof. Drosten, sondern schon der Erfinder des PCR-Tests klarstellte. Denn der PCR-Test unterscheidet nicht zwischen toten und lebenden Viren.
- Für den Nachweis einer akuten Infektion mit einem Virus braucht es ein vermehrungsfähiges lebendiges Virus, welches in einem weiteren komplizierten Testverfahren angezüchtet werden muss.
- Sodann muss überprüft werden, welches konkrete Virus konkrete Symptome ausgelöst hat, da die Corona-Maßnahmen einzig und allein auf das SARSCoV-2-Virus gestützt werden, nicht jedoch auf das Grippevirus oder andere Viren. Der PCR-Test unterscheidet aber nicht zwischen den verschiedenen Viren.
- Diese weiteren zwingenden Diagnose-Maßnahmen sind nie erfolgt.
- Damit wird der PCR-Test seit April 2020 in medizinisch beispielloser Weise für Zwecke missbraucht, die nichts mit der Corona-Krankheit und auch nichts mit Gesundheitsschutz zu tun haben.
- Das Infektionsschutzgesetz wurde ebenfalls in beispielloser Weise verletzt und zur Durchsetzung der maßlosesten Grundrechtsverletzungen missbraucht, die es in der Bundesrepublik Deutschland je gegeben hat.
- Der PCR-Test ist damit der Dreh- und Angelpunkt eines weltweiten Medizinbetruges und Machtmissbrauchs in ungeheuerlichem Ausmaß.
- Die Testungen (Schnelltests und PCR-Tests) müssen sofort eingestellt werden.
- Alle Verantwortlichen sind zur Rechenschaft zu ziehen.
https://beatebahner.de/lib.medien/Rechtsgutachten%20Beate%20Bahner%20zur%20Untauglichkeit%20des%20PCR-Tests.pdf
https://beatebahner.de/lib.medien/-3437912727744456181_22-01-0406_47_51.mp4