«Um es klar zu sagen: Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen. Dies ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Art. 1 Abs. 1 GG verbietet es, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen. Genau dies passiert aber, wenn Menschen durch eine Impfpflicht getötet werden, der Staat behandelt sie in diesem Fall als bloße Objekte zum Schutz anderer.»
«Wegen der Absolutheit der Menschenwürde ist es dem Staat auch versagt, die Menschenleben der von ihm Getöteten gegen die Menschenleben der (mutmaßlich) vor dem Tod durch COVID-19 Geretteten aufzurechnen.»
«Das hier Gesagte gilt auch nicht nur für eine allgemeine Impfpflicht, sondern auch für die jetzt gesetzlich beschlossene Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen (§ 20a Infektionsschutzgesetz). Der/Die Einzelne kann sich dieser Impfpflicht zwar durch die Aufgabe seines Berufes entziehen (während man der allgemeinen Impfpflicht nur durch Auswanderung oder Suizid entkommen kann), entscheidet er/sie sich aber für den Verbleib im Beruf und für die Impfung, ist die Impfung deshalb doch keine freie Entscheidung im Rechtssinne.»
Anmerkung: Erstklassiger Artikel mit schlüssiger Begründung.