„Der Kreis Ahrweiler darf Landwirte nicht daran hindern, trächtige Rinder in den Iran zu liefern. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden. Veterinäre des Kreises hatten sich wegen Tierschutzbedenken geweigert, die Transporte freizugeben.“
Anmerkung: Wenn Behörden einmal nicht versagen, dann versagt die Justiz.