Wenn ein „Ethikrat“ zu dem Schluss kommt, dass die Ausbeutung und Ermordung von Tieren ethisch korrekt sei, dann ist das für mich ein Pseudo-Ethikrat. In der Stellungnahme des Pseudo-Ethikrats wird zwar philosophisch und tierrechtlich auf hohem Niveau geschwafelt, aber das Ergebnis ist ernüchternd unethisch. Einzelne Teile sollen nicht unkommentiert bleiben:
„Art. 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet die Union und die Mitgliedstaaten dazu, den Erfordernissen ‚des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung‘ zu tragen.“
Anmerkung: Die Ausbeutung und Ermordung hat nichts mit „Wohlergehen“ der Ausgebeuteten und Mordopfer zu tun.
„Die beschriebene tierethische Kritik entspricht der Beobachtung, dass, unbeschadet der rechtlichen Zulässigkeit, die heute praktizierte industrielle Zucht, Haltung, Schlachtung und Verwertung von Nutztieren mit dem überwiegenden gesellschaftlichen Moral- und Gerechtigkeitsempfinden nicht übereinstimmt.“
Anmerkung: Das ist das Zeichen einer kranken Gesellschaft, dass „die heute praktizierte industrielle Zucht, Haltung, Schlachtung und Verwertung von Nutztieren mit dem überwiegenden gesellschaftlichen Moral- und Gerechtigkeitsempfinden nicht übereinstimmt“, die überwiegende Mehrheit der Gesellschaft diese Unmoral aber trotzdem durch ihren Konsum fördert und finanziert. „Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, sich an eine zutiefst gestörte Gesellschaft anpassen zu können.“ - Jiddu Krishnamurti, indischer Gelehrter und Philosoph
„Vielmehr ist zu klären, ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen das Töten von Tieren durch Menschen ethisch gerechtfertigt sein kann. Diese Stellungnahme gibt hierauf keine abschließende Antwort. Im Deutschen Ethikrat besteht insofern auch keine einheitliche Auffassung.“
„Diesseits radikaler Gleichwertigkeitspostulate dürfte dabei weitgehende Einigkeit bestehen, dass im Zweifel das menschliche Leben gegenüber dem tierlichen Vorrang genießt. Es entspricht dem beschriebenen moralischen Status der Tiere, diese nicht pauschal den Menschen gleichzusetzen, aber zugleich ihren spezifischen Eigenwert anzuerkennen. Dementsprechend ist es zulässig, Tiere zu töten, um menschliches Leben zu retten.“
Anmerkung: Diese Aussagen des Pseudo-Ethikrats sind hirnrissig. „Es gibt keinen objektiven Grund für die Annahme, dass menschliche Interessen wichtiger sind als tierliche.“ - Bertrand Russell (Nobelpreisträger, Mathematiker und Philosoph)
„Allenfalls kann (in Grenzen) auf den Beitrag von Fleisch und anderen tierlichen Produkten zu einer gesunden und ausgewogenen Ernährung hingewiesen werden.“
„Im Prinzip lässt sich so auch die Tötung von Tieren zu Ernährungszwecken legitimieren. Allerdings ist jedenfalls unter den Bedingungen der modernen technisch hochentwickelten Gesellschaften umstritten, ob eine entsprechende Abhängigkeit des Menschen (noch) besteht. Einerseits enthalten tierliche Produkte Stoffe (Vitamin B12, essenzielle Aminosäuren, Omega-3-Fettsäuren, Mikroelemente wie Magnesium, Eisen, Zink, Iod, Kalzium etc.), die für eine ausgewogene Ernährung des Menschen bedeutsam, wenn nicht sogar unentbehrlich sind und die in pflanzlichen Stoffen in geringerer Konzentration oder überhaupt nicht vorkommen.“
Anmerkung: Die Aussage überführt den Pseudo-Ethikrat der vollkommenen Ahnungslosigkeit. Vitamin B12, essenzielle Aminosäuren, Omega-3-Fettsäuren, Mikroelemente wie Magnesium, Eisen, Zink, Iod, Kalzium und alle anderen Nährstoffe kann man auch mit nicht-tierlichen Produkten aufnehmen. Die wissenschaftlichen Belege für die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Tierprodukten sind überwältigend. Eine Ernährung mit Tierprodukten kann nicht gesund sein, weil Tierprodukte ungesund sind.
„Ob ein gänzlicher Verzicht auf tierliche Produkte empfehlenswert ist, steht hier nicht zur Debatte.“
Anmerkung: Das ist schon merkwürdig, ja eigentlich sogar absurd. Die Stellungnahme des Pseudo-Ethikrats handelt vom „Tierwohl“, aber die einzige Massnahme, die zu wirklichem „Tierwohl“ führt, „steht hier nicht zur Debatte“. Das sagt viel über den ethischen Gehalt der Stellungnahme aus.
„Insofern ist auch der Gebrauch von tierlichen Produkten, ihre Herstellung, ihre Zubereitung sowie ihr Verzehr in diesen Zusammenhang menschlicher Lebenskultur einzuordnen. Diese Praktiken sind zudem in hohem Maße kulturvariant.“
Anmerkung: Früher waren auch die Sklavenhaltung, rassistische Verfolgungen, Frauendiskriminierung, Kinderarbeit, tödliche Gladiatorenkämpfe, Hexenverbrennungen etc. „kulturrelevant“, aber trotzdem ethisch verwerflich, so wie die Tierausbeutung heute.
„‘Vernünftig‘ im Sinn der §§ 1, 17 und 18 TierSchG ist ein Grund nicht schon dann, wenn er für sich allein betrachtet plausibel und in diesem Sinn vernünftig ist. Das Gesetz verlangt eine qualifizierte Vernünftigkeit. Nicht nur in sich selbst, in seinem Ziel und Motiv, muss der Grund vernünftig erscheinen; vielmehr muss er darüber hinaus geeignet sein, ein Verbot, das die beabsichtigte Handlung generell untersagt, im konkreten Fall zu überwinden: das Verbot, Tiere zu töten oder ihnen Leid zuzufügen.“
Anmerkung: Die Weltgesundheitsorganisation WHO stufte 2015 nach Sichtung von über 800 Studien Fleisch als „wahrscheinlich krebserregend“ und verarbeitete Fleischprodukte als „krebserregend“ ein. Ist es „vernünftig“, krebsauslösende Dinge zu essen?
„Eine ethisch ideale Gesellschaft, heißt das, würde zahlreiche Umstände der heutigen Praxis in der Massentierhaltung nicht (mehr) akzeptieren, die einer Mehrheit der realen Gesellschaft derzeit hinnehmbar, nämlich um des eigenen Interesses am Fleischkonsum willen moralisch gerechtfertigt erscheinen.“
Anmerkung: Wenn die „Mehrheit der realen Gesellschaft“ die Verbrechen an den Tieren als „moralisch gerechtfertigt“ ansieht, dann ist das kein Zeichen von Ethik, sondern eine intellektuelle und moralische Bankrotterklärung.
„Unter den heute gängigen Zucht-, Haltungs-, Schlacht- und Verwertungsbedingungen werden Tieren oft routinemäßig Schmerzen und Leid zugefügt. Diese Praxis der Tiernutzung ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern steht auch in deutlicher Spannung zu den oben skizzierten ethischen Rahmenbedingungen. Daraus ergibt sich ein erheblicher Bedarf an praktischen Reformen.“
Anmerkung: Verbrechen erfordern keinen „erheblicher Bedarf an praktischen Reformen“, sondern deren sofortige Beendigung.