„Die Staatsanwälte gingen noch weiter: Auch künftige Verstöße hätten sich nicht ‚mit hinreichender Wahrscheinlichkeit‘ verhindern lassen, der Betreiber des Schlachthofs habe sich zudem in der Vergangenheit unwillig gezeigt, Verfügungen des Landratsamts zu folgen. Das heißt: Weil man glaubt, der Täter lasse sich sowieso nicht vom Rechtsstaat beeindrucken, lässt man ihn einfach gewähren.“
Jeder kann zwei Dinge gegen diese Tierquälereien und die moralische Verwahrlosung der Behörden tun:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/kontaktformular/ (an das Staatsministerium auswählen)
Die Vorgänge im Video:
https://www.youtube.com/watch?v=xuEvaO37lO0&feature=youtu.be