„‘Wenn beispielsweise die Übergangsfristen zu kurz oder die Anforderungen zu hoch sind, belastet das die Betriebe erheblich‘, sagt Roger Fechler, Referatsleiter Vieh und Fleisch vom Deutschen Bauernverband“
Anmerkung: Die Tierausbeuter sind dreist und skrupellos. Sie scheuen sich nicht einmal, öffentlich solch einen Unsinn von sich geben. Denn bereits seit 1992 ist laut Verordnung vorgeschrieben, dass ‚jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann‘, also die Übergangsfrist schon jetzt 28 Jahre gedauert hat.