Die Europäische Union hat diese Jagdmethode mit der EU-Vogelschutzrichtlinie im Jahr 1979 verboten. Noch mehr als 20 Jahre waren die Barracas und Parany erlaubt – dann entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Anlagen gegen europäisches Naturschutzrecht verstoßen. Aber erst als auch spanische Gerichte urteilten, dass der Vogelfang beendet werden müsse, wurden die grausamen Anlagen verboten.
Doch getan hat sich seit dem Verbot nichts. Die Vogelfänger betreiben ihre Fanganlagen in aller Öffentlichkeit weiter – Politik, Verwaltung und Polizei ignorieren den fortdauernden Verstoß gegen die nationalen und internationalen Naturschutzgesetze beharrlich.
Zu allem Überfluss hat die Regionalregierung von Valencia im Sommer 2009 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem die 1.500 Fanganlagen an der Mittelmeerküste wieder genehmigt werden sollen. Anstatt dem brutalen Vogelfang mit Hilfe der Polizei Einhalt zu gebieten, sollen die Wilderer künftig die „Traditionen“ in der Region bewahren.
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