«Beim biologischen Geschlecht gebe es „nur weiblich oder männlich“, während es beim sozialen Geschlecht („Gender“) eine Bandbreite gebe, sagte sie der Zeitschrift „Emma“ am Montag.»
«Der Gesetzgeber kann gar keine Geschlechtsumwandlung ermöglichen. Er sagt nur: Diese Frau darf ab jetzt behaupten, sie sei ein Mann. Und umgekehrt. Die biologischen Grundlagen sind absolut nicht zu ändern.»
«Auch zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 zum Thema Trans- und Intersexualität, in dem es hieß, das Geschlecht lasse sich nicht „allein nach genetisch-anatomisch-chromosomalen Merkmalen bestimmen oder gar herstellen“, sondern werde „von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt“, fand Nüsslein-Volhard deutliche Worte. „Das ist Unfug“, sagte sie; wie man sich fühle, lasse sich zwar durch soziale und psychologische Umstände ändern. Aber: „Das biologische Geschlecht eben nicht. Das ist dort, wo wirklich Wissenschaft betrieben wird, auch völlig unstrittig“, sagte Nüsslein-Volhard.»
«Den Plan der Bundesregierung, Jugendliche ihren Geschlechtseintrag ab dem Alter von 14 zukünftig selbst ändern zu lassen, beurteilte Nüsslein-Volhard gar als „Wahnsinn“.»
«Diese Mischung aus Befindlichkeit und moralischer Überheblichkeit gepaart mit Unwissenheit ist einfach fatal.»
Anmerkung: Ich stimme mit der Dame zu 100 % überein.