«dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Impfpflicht im Gesundheitswesen und bei der Bundeswehr nach wie vor besteht und die Novelle des IfSG eine Impfung alle drei Monate vorsieht. Wir bedauern, dass das PEI uns nicht mit Fakten überzeugen will oder kann. Juristisch sehen wir gute Argumente, die Ausführungen des PEI anzugreifen, die wir im Rahmen eines Widerspruchs gegen den Bescheid und notfalls auch vor dem Verwaltungsgericht verfolgen werden. Schließlich geht es um die Verantwortung für Gesundheit und Leben einer großen Zahl von Menschen!»
Prof. Jörg Matysik, Leipzig
Prof. Gerald Dyker, Bochum
Prof. Andreas Schnepf, Tübingen
Prof. Tobias Unruh, Erlangen
Prof. Martin Winkler, Zürich
https://impfen-wer-will.de/application/files/7916/6003/0201/Kommentar.pdf