«Das Recht auf Leben wurde absolut gesetzt, obwohl eine Abwägung zwischen diesem Recht und anderen Rechtsgütern wie der der körperlichen Unversehrtheit in einem freiheitlichen Staat konstituierend ist. Dieser „Trend“ gefährdet den demokratischen Rechtsstaat. Der renommierte Staatsrechtler Uwe Volkmann hat bereits im März 2020 vor einem „hysterischen Hygienestaat“ gewarnt.»
«Mit dieser Rechtsprechung kann nahezu alles, was irgendjemanden vor einer Erkrankung oder Tod schützen soll und damit mittelbar auch das Gesundheitssystem entlastet, angeordnet werden. Langfristig ist hierhin ein Trend zur Pflicht zur Gesundhaltung zu erkennen. Grenzen wurden nicht definiert und scheinen auch nicht zu existieren.»