«Gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem die Impfpflicht im Gesundheitswesen zulässig sei, ziehen die Kläger jetzt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.»
Anmerkung: Ich bin gespannt, ob wenigstens sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte von der «Mass Formation» befreien konnte.