Prof. Dr. Stephan Rixen: «Der Beschluss vom 27. April 2022 räumt mit perfekter dogmatischer Artistik nahezu alles ab, was dem Gesetzgeber das Leben schwer machen könnte. Daher bleibt die Frage berechtigt, wieso das BVerfG „die Verhältnismäßigkeitsprüfung auf Leerlauf gestellt“ hat. Wer die Frage für unsachlich hält oder gar eine Art Majestätsbeleidigung vermutet, sollte sich an die Worte der früheren Präsidentin des BVerfG, Jutta Limbach, erinnern: „[A]lle öffentlichen Institutionen [müssen sich] kritische Gegenfragen gefallen lassen und sich mit diesen auseinandersetzen. Das gilt für das Bundesverfassungsgericht umso mehr, als seine Mitglieder – im Gegensatz zu den Politikern – nicht in periodisch wiederkehrenden Wahlen zur Verantwortung gezogen werden können. Das Gericht ist zu seinem Vorteil nie von Kritik verschont geblieben.“ Das BVerfG wird, so ist zu hoffen, bald einsehen, wie wichtig es ist, dass seine Pandemie- und Impfpflicht-Rechtsprechung nicht von (Selbst-)Kritik verschont bleibt..»
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