«Es kann kaum ein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt.»
«Ein äußerst menschenverachtendes Machtkalkül spricht daraus, wenn die „Urangst“ der Menschen am Ersticken und die Angst der Kinder, ihre Eltern zu verlieren, kaltblütig als Hebel zur Unterdrückung der Menschen empfohlen wird.»
«Eine Überlastung des Gesundheitssystems hat zu keinem Zeitpunkt seit März 2020 vorgelegen.»
«Der immer wieder verlängerte Lockdown für alle ist von diesem Gesichtspunkt aus weder notwendig noch verhältnismäßig. Er ist schlicht verfassungswidrig. Entgegen diesen Fakten hat sich die Exekutive – mit Ihrer Unterschrift – durch die Ergänzung des IfSG mit einem § 28b (sog. Notbremse) einen Freibrief verschafft, der die Verletzungen des GG noch erhöht. Die Regelung des § 28b IfSG ist im deutschen Gefahrenabwehrrecht vorbildlos und bringt eine wesentliche Säule des Rechtsstaatsprinzips zum Einsturz.»
«In § 28b IfSG ist die „Inzidenz von SARS-CoV-2“ buchstäblich das Maß aller Dinge. Der durch den Begriff „Inzidenz“ oder „Sieben-Tages-Inzidenz“ geweckte Eindruck, man wisse über den Stand der Epidemie und die tatsächlich in einem Zeitraum auftretenden Neuerkrankungen Bescheid, täuscht und untergräbt die Glaubwürdigkeit des politischen Handelns. Der Begriff vermittelt ein irreführendes Bild der Lage. Je mehr Tests durchgeführt werden, desto höher steigt der Inzidenzwert.»
«Wenn behauptet wird, die Inzidenzwerte seien wissenschaftlich ermittelt, dann muss unter Wissenschaft nur noch positivistische Fachidiotie oder spekulatives Arbeiten an Zukunftsmodellen gemeint sein.»