„In seiner Normenkontrollklage greift das Land Berlin auf ein Rechtsgutachten von Greenpeace aus dem Mai 2017 zurück. Dieses hatte einen rechtlichen Nachweis ausgearbeitet, laut dem die Schweinehaltung in Deutschland gegen den Tierschutz verstoße und so das Grundgesetz verletze.“
„Damit beginnt ein langwieriges Verfahren in vielen Schritten. Dabei bleibt noch offen, ob das Bundesverfassungsgericht die Klage letztendlich auch annimmt. Sollte es zu einer Aufnahme kommen, kann ein jahrelanges Verfahren folgen.“
Anmerkung: Einerseits ist es eine gute Sache, dass sich endlich einige Politiker sich der Sache der Tiere annehmen, andererseits ist es ein Trauerspiel in einem „Rechtsstaat“, dass ein so offensichtliches Verbrechen noch Jahre Bestand haben wird. Ist es für einen „Rechtsstaat“ angemessen, ein so offensichtliches Unrecht über viele Jahre zu schützen? Ich denke nicht!