DR. MED.
HENRICH STIFTUNG
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Glyphosat: „Profitables Ackergift“

Artikel des Agrarwissenschaftler Peter Clausing – hier die wichtigsten Zitate daraus:

 

„Da die Vorteile des Ökolandbaus durch umfangreiches Zahlenmaterial belegt sind, muss es also andere Gründe dafür geben, dass er sich so langsam durchsetzt. Dazu zählen vor allem zwei Faktoren – »Marktkräfte« und die Lobbystrukturen der Industrie. Ein Blick in die statistischen Jahrbücher der Bundesrepublik und eine Analyse des Umgangs mit dem Herbizidwirkstoff Glyphosat verhelfen dabei zu erstaunlichen Einsichten.“

 

„Was bei der Bewertung ihres Beitrags zur wirtschaftlichen Effizienz allerdings bis heute unter den Tisch fällt, ist die Externalisierung von Kosten für Umweltschäden und Erkrankungen. Da es sich im Gesundheitsbereich vor allem um Spätfolgen handelt, und sowohl der Landwirt als auch der Verbraucher immer mehreren Stoffen gleichzeitig ausgesetzt ist, ist der schlüssige Nachweis einer solchen Schädigung extrem schwierig.“

 

„In den letzten 20 Jahren kam es zu einer fortlaufenden Erhöhung der pro Hektar ausgebrachten Herbizidmenge, wobei die relativen Steigerungen immer größer wurden. Der Herbizidwirkstoff Glyphosat spielt in diesem Zusammenhang die dominierende Rolle.“

 

„Dies erklärt die ungewöhnlich hohe Aufmerksamkeit, die der anstehenden Entscheidung, ob Glyphosat in der EU auch künftig genehmigt bleiben soll, entgegengebracht wird. Die dabei entstandene Kontroverse wirft ferner ein Schlaglicht auf den Zustand von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland und Europa. Einmal mehr wird deutlich, dass Gesetze und Verordnungen beiseite geschoben werden, wenn sie mit »systemrelevanten« Komponenten des Wirtschaftslebens kollidieren.“

 

„Die (Wieder-) Zulassung solcher Substanzen ist prinzipiell verboten, wenn erkannt wird, dass sie krebserregend sind, das Erbgut schädigen oder die Fortpflanzung bzw. das Hormonsystem beeinträchtigen können. Dabei ist wichtig zu verstehen, dass es an dieser Stelle nicht um die Einschätzung eines Risikos geht (also nicht um die Einschätzung, wieviel von dem Stoff aufgenommen werden muss, um einen Effekt zu erzielen), sondern um seine Eigenschaft an sich (z. B. krebserregend), die zu einem prinzipiellen Verbot seiner Vermarktung führen müsste. Von offizieller Seite wird diese Unterscheidung zwischen Eigenschaft und Risiko gern vermischt, um den Stoff – in unserem Beispiel Glyphosat – zu verharmlosen.“

 

„Mit Argumenten, deren Unsinnigkeit jeden Wissenschaftler der Lächerlichkeit preisgegeben hätte, nutzten das BfR und die EFSA ihre Deutungsmacht, um trotz erdrückender Beweislage für das Gegenteil ihres Urteils, Glyphosat sei nicht krebserregend, festzuhalten.“

 

„Laut EU-Verordnung hätten zwei krebspositive Studien, die zeitlich getrennt und in verschiedenen Testeinrichtungen durchgeführt wurden, genügt, um Glyphosat als krebserregend einzustufen. Doch anstatt den Fehler einzugestehen und die Bewertung zu revidieren, machten das BfR und die EFSA eine erstaunliche Kehrtwende: Zuvor war fehlende statistische Signifikanz in vier anderen Studien das Argument, um den positiven Befund eines einzelnen Versuchs zu entkräften. Jetzt, wo plötzlich alle fünf Studien entsprechende Effekte aufwiesen, verkündete das BfR, diese statistischen Signifikanzen seien nicht von Belang. Dabei wurde deren »Belanglosigkeit« mit den absurdesten Argumenten begründet.“

 

„Während es beim VW-Skandal das Unternehmen selbst war, das betrog und manipulierte, übernahmen im Fall von Glyphosat trotz unmissverständlicher gesetzlicher Regelungen und eindeutiger Datenlage die Behörden, speziell das BfR, den Job, Tatsachen auf den Kopf zu stellen. Die Glyphosat-Affäre ist ein besonders transparenter Fall von Verstößen staatlicher Einrichtungen gegen ihren gesetzlichen Auftrag, die in aller Regel ungesühnt bleiben.“

 

http://www.jungewelt.de/2016/01-16/054.php?sstr=glyphosat|clausing