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Keine Jagd auf meinem Grundstück!
„Änderung des Jagdrechts: Grundstücksbesitzer können Jäger aussperren“, titelt Focus online am 20.12.2012 und meldet: „Besitzer bejagbarer Grundstücke mussten bisher die Jagd auf ihrem Grund und Boden dulden, auch wenn sie ethische Bedenken dagegen hatten. Ein nun verabschiedeter Gesetzesentwurf setzt dieser Praxis ein Ende. Besitzer von Wald und Ackerland müssen künftig keine Jagd mehr auf ihren Grundstücken dulden.“
Grund für die Gesetzesänderung: Das deutsche Jagdgesetz verstößt laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstücksbesitzer gegen ihren Willen zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen – auch wenn sie das Töten von Tieren nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BMVL hatte am 19.12.2012 in einer Pressemitteilung den Entwurf der Änderung des Jagdgesetzes vorgestellt: „Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften dient dazu, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 in nationales Recht umzusetzen. Der EGMR hat festgestellt, dass die mit der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verbundene Pflicht eines Grundeigentümers, die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück trotz entgegenstehender ethischer Motive zu dulden, gegen Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.“
Skandal: Der Gesetzesentwurf ist ein Kniefall vor der Jagdlobby!
Was auf den ersten Blick wie ein Erfolg scheint, ist in Wirklichkeit ein Skandal: Man muss bei dem 19-seitigen Gesetzesentwurf des BMVL gar nicht mal zwischen den Zeilen lesen, um festzustellen, dass er die Handschrift der jagenden Lobby trägt. Dieser Gesetzesentwurf torpediert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ganz massiv.
Skandal Nr. 1: Ein Grundstückseigentümer, der die Jagd ablehnt, kann das Ruhen der Jagd aus Gewissensgründen zwar beantragen – aber das heißt noch lange nicht, dass seinem Antrag auch tatsächlich stattgeben wird! Zunächst einmal muss der Grundstückseigentümer „seine ethischen Motive glaubhaft machen“. Aber das reicht noch lange nicht aus: die Jäger und die Nachbarn dürfen mitreden: „Die Behörde hat vor ihrer Entscheidung über den Antrag eine Anhörung unter Einbeziehung aller Betroffenen durchzuführen: neben dem Antragsteller sind auch Jagdgenossenschaft, Jagdpächter, angrenzende Grundeigentümer, Jagdbeirat sowie Träger öffentlicher Belange anzuhören“, heißt es in dem Papier des BMVL.
Dieses aufwändige Procedere soll die Grundeigentümer ganz klar davor abschrecken, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Aber es geht noch weiter:
In § 6a (1) Bundesjagdgesetz soll festgelegt werden:
„Eine Befriedung ist zu versagen, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ein Ruhen der Jagd auf der vom Antrag umfassten Fläche bezogen auf den gesamten jeweiligen Jagdbezirk die Belange der Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie der Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen, des Schutzes der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft vor übermäßigen Wildschäden, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Schutzes vor Tierseuchen oder der Abwendung sonstiger Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet.“
Im Klartext: Jagdgenossenschaft oder der Jagdpächter können beispielsweise behaupten, dass durch das Ruhen der Jagd auf dem Grundstück ethischen Jagdgegners Wildseuchen drohen könnten – und schon muss der Tierfreund weiter hinnehmen, dass Hobbyjäger auf seinem Eigentum Hochstände errichten und Tiere abknallen – sogar die eigene Katze oder den Hund, falls sie angeblich beim „Wildern“ erwischt werden.
Dies stellt eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar.
Lesen Sie den ausführlichen Artikel Skandal Nr. 1 bis 9 unter: http://www.zwangsbejagung-ade.de/rechtlichegrundlagen/index.html#112703a1380946b0c
Dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird dieser Gesetzesentwurf in keiner Weise gerecht.
In seinem Urteil der Großen Kammer vom 26.6.2012 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt. Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshof hätte der klagende Grundstückseigentümer nicht verpflichtet werden dürfen, die Jagd auf seinem Land zu dulden, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt.
Der Gerichtshof befand insbesondere, dass diese Verpflichtung Grundstücksbesitzern in Deutschland, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt. „Der Gerichtshof bezog sich auf zwei andere Fälle, in denen er untersucht hatte, inwieweit die Verpflichtung von Grundstückseigentümern, die Jagd auf ihrem Land zu dulden, mit der Konvention vereinbar ist. In seinem Urteil der Großen Kammer im Fall Chassagnou und andere gegen Frankreich war er zu der Auffassung gelangt, dass Eigentümern kleinerer Landstücke eine unverhältnismäßige Belastung durch die Verpflichtung auferlegt wird, Dritten Jagdrechte auf ihrem Land zu übertragen, so dass diese davon in einer Weise Gebrauch machen können, die den Überzeugungen der Eigentümer zuwiderläuft.“ (Pressemeldung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR vom 26.6.2012)
Schon bevor der Gesetzentwurf veröffentlicht wurde, kritisierten Tier- und Naturschutzverbände die massive Einflussnahme der Jagdverbände.
Der Deutsche Tierschutzbund und der Naturschutzbund NABU kritisierten schon vor der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BMVL die massive Beeinflussung der Politik durch die Jägerschaft.
„Wenige Tage nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) einen Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vorgelegt hatte, wurde dieser nun offenbar wieder zurückgezogen. Die Vermutung: Die Jagdlobby sperrt sich gegen Änderungen und versucht, die Debatte auszusitzen und zu blockieren. Das Ministerium lässt das offenbar geschehen.“, schrieb der Deutsche Tierschutzbund in einer Pressemeldung am 7.12.2012.
http://www.tierschutzbund.de/news-storage/artenschutz/071212-jagdrecht.html
„Bundesregierung knickt vor Jagdlobby ein“, prangerte der Naturschutzbund NABU am 6.12.2012 an. „Die Bundesregierung lässt sich bei der geplanten Neugestaltung des Jagdgesetzes die Marschrichtung von rückwärtsgewandten Jägern diktieren. Besonders peinlich ist dabei, dass dies auch noch erstaunlich dilettantisch erfolgt“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
http://www.nabu.de/themen/jagd/15364.html
Landwirtschaftsministerin Aigner erhält Negativpreis des NABU
Der Naturschutzbund NABU hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner sogar mit dem „Dinosaurier des Jahres 2012“ ausgezeichnet – auch wegen ihrer Blockade bei der Neugestaltung eines umweltverträglicheren Jagdrechts. „Ein Paradebeispiel für das von Lobbyinteressen geleitete Politikverständnis der Ministerin sei die geplante Novellierung des Bundesjagdgesetzes“, so der NABU in seiner Pressemitteilung vom 27.12.2012. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte Ende November einen Gesetzentwurf zur Änderung des Jagdrechts verschickt, der notwendige und sinnvolle Korrekturen enthielt. Nur eine Woche später wurde der Entwurf überraschend zurückgezogen. „Dass das von Ilse Aigner geführte Bundeslandwirtschaftsministerium so unvermittelt einen aus Naturschutzsicht fortschrittlichen Gesetzentwurf zurückzieht, zeigt den Einfluss der Jagdlobby auf die Politik“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
http://www.nabu.de/aktionenundprojekte/dinodesjahres/15410.html
http://www.nabu.de/aktionenundprojekte/dinodesjahres/15410.html
Machen Sie mit: Solidaritätserklärung ausfüllen
Ich unterstütze die jagdrechtliche Befriedung von Grundstücken, deren Besitzer die Tötung von Tieren durch Jäger sowie jagdliche Einrichtungen auf ihrem Grund und Boden nicht länger dulden wollen.
http://www.zwangsbejagung-ade.de/solidaritaetserklaerungen/index.html
http://www.zwangsbejagung-ade.de/solidaritaetserklaerungen/index.html
Wird auch Ihr Grundstück zwangsbejagt? Immer mehr Grundstückseigentümer, die ihren Wald, ihre Wiesen und Felder nicht bejagen lassen wollen, setzen sich gegen dieses Unrecht zur Wehr. Damit Sie bei Ihrer Jagdbehörde den richtigen Antrag stellen können, hat unser Rechtsanwalt einen Musterantrag formuliert, den Sie kostenlos herunterladen können:
http://www.zwangsbejagung-ade.de/keinejagdaufmeinemgrundstueck/index.html
Vor dem Hintergrund des vorliegenden Gesetzesentwurfs werden wahrscheinlich weitere juristische Schritte – zur Not wieder bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – nötig sein.
Grundstücksbesitzer sollten sich nicht entmutigen lassen, sondern nach dem Motto handeln: Jetzt erst recht!
Letztlich ist der Gesetzentwurf aus dem Landwirtschaftsministerium ein verzweifelter Aufschrei der Jagdlobby, der von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Blattschuss verpasst wurde!
Liebe Natur- und Tierfreunde, lasst uns auch im Jahr 2013 zusammenstehen, damit das Ziel „Keine Jagd auf meinem Grundstück“ tatsächlich Wirklichkeit wird und endlich Rückzugsgebiete für unsere wild lebenden Wildtiere geschaffen werden können.
Viele Grüße von der Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade www.zwangsbejagung-ade.de
und der Initiative zur Abschaffung der Jagd