«Obwohl ihr Einsatz inzwischen seit mehreren Jahren EU-weit verboten ist, landen bestimmte Neonicotinoide weiterhin Jahr für Jahr auf europäischen Äckern. Dabei dürfen die Insektengifte aus gutem Grund nicht mehr eingesetzt werden: Sie sind besonders gefährlich für Bienen und andere Bestäuber. Doch indem sogenannte Notfallzulassungen erteilt werden, umgehen viele Mitgliedstaaten das Verbot. Damit ist jetzt per Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Schluss.»
«Der EuGH beruft sich in seinem Urteil unter anderem auf das europäische Vorsorgeprinzip und stellt klar, dass bei der Erteilung einer Pestizidzulassung die Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Schutz der Umwelt wichtiger sind als das Ziel, die Pflanzenproduktion zu verbessern. Das Gericht betont außerdem, dass die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Bekämpfung von Schädlingen mit geringem Pestizideinsatz zu fördern. Das bedeutet: Wo immer es möglich ist, müssen nicht-chemische Methoden genutzt werden. Bei der professionellen Anwendung sollen Praktiken und Produkte mit dem geringsten Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt genutzt werden.»
«Notfallzulassungen erteilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), „wenn eine Gefahr anders nicht abzuwehren ist“. Die Genehmigung erfolgt in diesem Fall ohne Bewertung der Umweltgefahren durch das Umweltbundesamt. Eine Notfallzulassung ist eigentlich auf 120 Tage begrenzt. Es kommt allerdings immer wieder vor, dass solche Genehmigungen für ein Pestizid jedes Jahr aufs Neue erteilt werden. Notfallzulassungen können von Verbänden, Behörden, Firmen und Pestizid-Herstellern beantragt werden.»
Anmerkung: Es ist mir ein Rätsel, dass die Menschen die Umwelt und sich selbst freiwillig mit Pestiziden vergiften. Aus meiner Sicht ist es auch total irre, dass ein Bundesamt für «Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit» genau das Gegenteil macht, was sein Name aussagt und auch noch ungerechtfertigte und rechtswidrige «Notfallzulassungen» erteilt.