DR. MED.
HENRICH STIFTUNG
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Tierquälerei ist nach dem Tierschutzgesetz der Schweiz gesetzeswidrig, wird aber von den Behörden erlaubt, weil sie „praxisüblich“ und damit „tierschutzkonform“ sei!

Das ist zwar Irrsinn, aber der Irrsinn ist in der Schweiz und in allen anderen Ländern die übliche Praxis, insbesondere dann, wenn es um Tiere geht.

 

Der VgT Schweiz beschreibt dazu ein aktuelles Beispiel:

 

ERLAUBTE TIERQUÄLEREI IN DER SCHWEIZ

Die Hühner in der Tierfabrik von Walter und Heidi Eberhard, Fluehof 1, 3253 Schnottwil/SO „produzieren“ Bruteier für die Poulet-Produktion.

Am 7. Mai 2015 reichte der VgT bei der Staatsanwaltschaft Solothurn Strafanzeige wegen Tierquälerei ein, unter anderem weil In der Hühnerfabrik die vorgeschriebene Einstreu sowie die vorgeschriebenen „erhöhten Sitzstangen“ fehlen. Die meisten der 9000 Hühner müssen zum Schlafen artwidrig auf dem Bauch am Boden liegen.

Die Staatsanwaltschaft erliess nun eine Nichtanhandnahmeverfügung mit der Begründung, laut Stellungnahme der Solothurner Kantonstierärztin Doris König, sei dieser Betrieb "praxisüblich", es liege deshalb im vornherein kein strafbares Verhalten vor.

Damit ist nun wieder einmal offiziell staatlich bestätigt, dass solche KZ-artigen Zustände, welche der VgT seit Jahren immer wieder dokumentiert, in der Schweiz normal und angeblich mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind. Und die Konsumenten werden weiterhin damit getäuscht, dass in der Schweiz doch alles besser sei. Werde vegan, damit verhinderst du solches Leid!

 

Ausführlicher Bericht zum Fall: http://www.vgt.ch/news/151218-schnottwil.htm