Ein Schäferhund ist am gestrigen Dienstag gestorben. Er starb offenbar deshalb, weil der Hundehalter ihn im überhitzten Auto zurückgelassen hatte. Die Polizei warnt vor der Gefahr und möchte Tierhalter sensibilisieren. Die Polizei hat ein Strafverfahren gegen einen 44-jährigen Hundehalter aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde eingeleitet (§ 17 Tierschutzgesetz). Dieser hatte gestern über einen längeren Zeitraum seinen Schäferhund in seinem im Barmstedter Ortskern geparkten Auto zurückgelassen. Bei 33 Grad Außentemperatur hatte sich der Wagen, der obendrein in der Sonne stand, aufgeheizt. Für den Hund kam die Rettung leider zu spät. Ein Zeuge hatte sich am Nachmittag gemeldet und die Polizei informiert. Die Barmstedter Beamten konnten den Hund in schlechtem gesundheitlichem Zustand vorfinden. Der Hundehalter konnte angetroffen werden. Von einem Unrechtsbewusstsein war bei diesem wenig zu merken. Weil der Hund nur noch da lag, brachten die Polizeibeamten den Hund eigenhändig sofort zum Tierarzt. Dort wurde eine lebensgefährliche Überhitzung festgestellt. Bereits 40 Grad Körpertemperatur können für einen Hund tödlich sein. Kurz darauf erhielten die Beamten die traurige Nachricht. Der Schäferhund ist gestorben. Letztendlich hatte sein Herz versagt. Appell der Polizei: Lassen Sie bitte bei Hitze keine Tiere in den Fahrzeugen zurück!
Für diejenigen, die auch Anzeige erstatten möchten:
Name und Anschrift des Versenders
Polizeistation Barmstedt
z.H. Herrn Schumann
Reichenstraße 38
25355 Barmstedt
Wohnort, 31.07.2013
– VORGANGSNUMMER 436 338 / 2013 –
Hund wurde am 23.07.2013 bei 33° Außentemperatur in praller Sonne im Auto zurückgelassen / Halter ohne Schuldbewusstsein
Sehr geehrter Herr Schumann, aufgrund der unten angehängten Onlinepressemeldung erstatte ich Anzeige wegen Verdacht auf:
- Verstoß gegen das Tierschutzgesetz Weiterhin beantrage ich:
- Bekanntgabe der Halteranschrift für interne Tierschutzzwecke/Blacklist
- Prüfung durch Amtsveterinär, ob weitere Schutzbefohlene in der Obhut des verantwortlichen Tierhalters sind
- Aussprache eines Hundehalteverbotes, sofern der Verantwortliche weiterhin kein deutliches Schuldbewusstsein zeigt Mit freundlichen Grüßen