Einer Studie des Thünen-Instituts zufolge mahnen selbst die bekannt wenig tierfreundlichen Amtstierärzte in Deutschland immer wieder, dass aus ihrer Sicht „eindeutige Verstösse gegen das Tierschutzgesetz von den Justizbehörden nicht als solche angesehen werden und damit eine strafrechtliche Verfolgung unterbleibt“. Die Gründe: Geringes Fachwissen von Richtern und Staatsanwälten, wenig Interesse an Tierschutz und zu wenig Personal bei Staatsanwaltschaften und Veterinärämtern. Verfahren scheiterten außerdem häufig daran, dass Beschuldigten Vorsatz nachgewiesen werden müsse.
Fazit: Wir haben ein Tierschutzgesetz, das toll klingt, wenn man es liest. Allerdings werden durch die Einschränkungen wie der angeblich „vernünftige Grund“ fast der gesamte Gesetzestext ausgehebelt. Denn alles das ist ein „vernünftiger Grund“, was dem Profit und dem Gaumenkitzel dient. Was dann noch übrig bleibt, wird von der Justiz in der Regel ignoriert.
Schaut man sich die Zustände in den Tierhaltungen, den Schlachthöfen, den Tierversuchslaboren usw. an, dann sieht man, dass das Tierschutzgesetzt in Tat und Wahrheit ein Tierausnutzungsgesetz, also ein Marketingtrick der Tierindustrie ist. Denn deren Leute in der Politik und in den Parlamenten haben diese Gesetze verfasst.
Lug und Trug und Vollverarschung, wo man nur hinschaut.
http://www.ti.bund.de/media/publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorkingPaper_41.pdf