In einem Rechtsstaat sollte man doch annehmen dürfen, dass wenigstens das völlig unwirksame „Tierschutz“gesetz umgesetzt wird. Aber weit gefehlt. 2016 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass die übliche Schweinehaltung gegen das „Tierschutz“gesetz verstösst. In einem Rechtsstaat sollte man doch davon ausgehen, dass wenigstens ein Urteil vom höchsten deutschen Verwaltungsgericht umgesetzt wird. Aber auch hier weit gefehlt. Normalerweise ist es auch gar nicht nötig, dass die Tierquäler etwas in ihren Tierhaltungen ändern, weil kein Mensch kontrolliert, ob uninteressierte und / oder korrupte Behörden / Politiker etwas in der Tierindustrie durchsetzen. Es ist eher die Ausnahme, dass ein TV-Team diese organisierten Verbrechen aufdeckt.
https://www.zdf.de/politik/frontal-21/videos/nachgehakt-schweine-in-kastenstaenden-100.html