„Erstmals hat eine Staatsanwaltschaft nach SPIEGEL-Informationen Anklage gegen eine Brüterei wegen des Tötens männlicher Eintagsküken erhoben. Im aktuellen Fall geht es um die massenhafte Vernichtung bei der Brüterei Brinkschulte in Senden im Münsterland.“
Anmerkung: Natürlich verstösst das Schreddern von Küken gegen das Tierschutzgesetz. Das Schreddern ist aber genauso viel oder wenig ein „vernünftiger Grund“ wie das Töten wegen der Gewinnung von Tierprodukten zu Nahrungszwecken. Wenn die Weltgesundheitsorganisation WHO Fleisch als „krebserregend“ einstuft, dann kann das Töten der Tiere zur Gewinnung von krebserregendem Fleisch zu Nahrungszwecken kein „vernünftiger Grund“ sein.