DR. MED.
HENRICH STIFTUNG
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Tierschutzgesetz

Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes lautet: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen” (§ 1 Satz 2).

 

Daraus folgt zum Beispiel:

 

Der unvernünftige Konsum von Fleisch, der laut unzähliger wissenschaftlicher Studien schwerste Erkrankungen auslösen kann, ist ein vernünftiger Grund, Tieren Schmerzen, Leiden oder Schaden zuzufügen. http://www.provegan.info/de/studien/kategorie/studien-fleisch/

 

Der unvernünftige Konsum von Milchprodukten, der laut unzähliger wissenschaftlicher Studien schwerste Erkrankungen auslösen kann, ist ein vernünftiger Grund, Tieren Schmerzen, Leiden oder Schaden zuzufügen. http://www.provegan.info/de/studien/kategorie/studien-milch/

 

Der unvernünftige Konsum von Fisch, der laut wissenschaftlicher Studien schwerste Erkrankungen und Schäden des Gehirns verursacht, ist ein vernünftiger Grund, Tieren Schmerzen, Leiden oder Schaden zuzufügen. http://www.provegan.info/de/studien/kategorie/studien-fisch/

 

Die unvernünftigen Tierversuche, die laut wissenschaftlichen Untersuchungen in 99,7 % der Fälle nicht auf Menschen übertragbar sind, sind ein vernünftiger Grund, Tieren Schmerzen, Leiden oder Schaden zuzufügen. http://www.veganbook.info/wissenswertes-ueber-tierversuche-und-ihre-uebertragbarkeit-auf-den-menschen-3/

 

„Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, sich an eine zutiefst gestörte Gesellschaft anpassen zu können.“

 

Jiddu Krishnamurti