Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes lautet: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen” (§ 1 Satz 2).
Daraus folgt zum Beispiel:
Der unvernünftige Konsum von Fleisch, der laut unzähliger wissenschaftlicher Studien schwerste Erkrankungen auslösen kann, ist ein vernünftiger Grund, Tieren Schmerzen, Leiden oder Schaden zuzufügen. http://www.provegan.info/de/studien/kategorie/studien-fleisch/
Der unvernünftige Konsum von Milchprodukten, der laut unzähliger wissenschaftlicher Studien schwerste Erkrankungen auslösen kann, ist ein vernünftiger Grund, Tieren Schmerzen, Leiden oder Schaden zuzufügen. http://www.provegan.info/de/studien/kategorie/studien-milch/
Der unvernünftige Konsum von Fisch, der laut wissenschaftlicher Studien schwerste Erkrankungen und Schäden des Gehirns verursacht, ist ein vernünftiger Grund, Tieren Schmerzen, Leiden oder Schaden zuzufügen. http://www.provegan.info/de/studien/kategorie/studien-fisch/
Die unvernünftigen Tierversuche, die laut wissenschaftlichen Untersuchungen in 99,7 % der Fälle nicht auf Menschen übertragbar sind, sind ein vernünftiger Grund, Tieren Schmerzen, Leiden oder Schaden zuzufügen. http://www.veganbook.info/wissenswertes-ueber-tierversuche-und-ihre-uebertragbarkeit-auf-den-menschen-3/
„Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, sich an eine zutiefst gestörte Gesellschaft anpassen zu können.“
Jiddu Krishnamurti