Anmerkung: Auf den ersten Blick schockt das Urteil. Allerdings ist es nach dem „Tierschutz“gesetz leider rechtmässig. Denn wie schon so oft beschrieben, ist das „Tierschutz“gesetz in Wahrheit ein Tierausnutzungsgesetz. Die heuchlerischen Gesetzestexte im „Tierschutz“gesetz klingen zwar auf den ersten Blick fantastisch, nur gelten diese dann nicht mehr, wenn Fresssucht und Profitgier als „vernünftiger Gründe“ geltend gemacht werden und wenn Verordnungen die Gesetzestexte in das genaue Gegenteil verkehren. Das sind die Realitäten in einer gestörten Gesellschaft, die gestörte Politiker wählt, die verstörende Gesetze erlassen, die die krankmachende Fresssucht nach Tierprodukten und die umweltzerstörende Profitgier zu vernünftigen Gründen erklären, Tiere bestialisch ihr Leben lang zu quälen und dann zu ermorden.
http://www.taz.de/Prozess-gegen-Tierschuetzer/!5534633/