Aber die Absurdität geht noch weiter: In mehreren Anklagepunkten wurde der Tierquäler freigesprochen, weil heimlich gemachte Filmaufnahmen zur Dokumentation der Tierquälereien nicht zulässig seien. Aber welcher Tierquäler gestattet einem Filmteam den Zutritt zu seiner Folterkammer? Da dies nicht geschehen wird, besteht freie Bahn für schlimmste Tierquälerei. Denn die Tierquäler werden die Dokumentation ihrer Taten natürlich nicht gestatten, so dass letztlich nur heimliche Filmaufnahmen möglich sind. Aber die sind als Beweise nicht verwertbar.
Fazit: Der Schutz der (gewerblichen) Tierquälerei hat in der "Rechtsprechung" einen höheren Stellenwert als der Schutz der leidensfähigen Tiere vor Verbrechen.
http://www.taz.de/Urteil-gegen-Schweinemaester/!5322983/