«Am 1. August ist der Tierschutz seit zwanzig Jahren als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Doch aktuelle Dokumentationen aus Deutschlands größter Kaninchenzucht oder aus einem Schlachthof im schleswig-holsteinischen Flintbek zeigen, dass massive Tierschutzverstöße auch nach zwanzig Jahren Staatsziel Tierschutz noch immer die Regel sind. Eine aktuelle juristische Studie belegt zudem, dass Ermittlungsverfahren bei Tierschutzverstößen regelmäßig eingestellt werden.»
«Eine aktuelle juristische Studie belegt, dass die meisten Ermittlungsverfahren bei Tierschutzverstößen von sogenannten Nutztieren eingestellt werden. Dabei gäbe es gravierende Missstände auf allen Ebenen, bei Haltung, Transport und bei der Schlachtung. Von den 150 Fällen, deren Akten die Autorinnen für die Studien einsahen, kam es nur in elf Fällen zu Verurteilungen, davon zehn Geldstrafen. Nur in einem einzigen Fall wurde ein Tierhalter zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.»
«Skrupellose Unternehmer, die mit systematischer Tierquälerei Geschäfte machen, müssen keine Strafen fürchten, da weder Kontrolle noch Strafverfolgung funktionieren.»
«Strafrechtler sprächen nicht umsonst von der „faktischen Straflosigkeit institutionalisierter Agrarkriminalität“.»