„Was ist höher zu bewerten, das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den Zuständen in einem Öko-Geflügelhof oder die Rechte eines Gewerbebetriebes? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat dazu ein eindeutiges Urteil gefällt: Illegal aufgenommene Filmaufnahmen sind zulässig, wenn sie Missstände von erheblichem öffentlichen Interesse offenlegen.“