DR. MED.
HENRICH STIFTUNG
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Die „Klugheit“ eines Richters, wenn es um Tierausbeuter geht

  • Der Schweinemäster hat 15 Betriebe und meldet 2 zum Qualitätssiegel „QM“ an.
  • Tierquälerei ist Standard bei ihm.
  • Er verkauft aber alle 18.938 Schweine als QM-Qualität.
  • Die Begleitdokumente füllte er so lückenhaft aus, dass der Richter auf die „kluge“ Idee kam, dass ihm so ja nichts nachzuweisen sei. Unfassbar.
  • Die Tierquälerei wurde lediglich mit 350 Franken gebüsst. Alles andere wurde zur Bewährung ausgesetzt.

 

Was nutzt ein Tierschutzgesetz bei Richtern mit intellektuellen Defiziten?

 

http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/Schweinemaester-von-Betrug-freigesprochen-26798537