Anmerkung: Ich konsumiere zwar weder tierquälerischen Eierlikör noch veganen Eierlikör, aber so ein schwachsinniges Urteil basierend auf offensichtlich schwachsinnigen EU-Regeln ist schlichtweg erschütternd. Dass man hier von Seiten des Gerichts auch nur ansatzweise von «Verbrauchertäuschung» ausgehen kann, grenzt an Irrsinn.