«Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte korrigiert das Bundesgericht und setzt das Recht auf freie Meinungsäusserung durch.»
«Der Stein des Anstosses: Ein Tierschützer rief zur Nicht-Wiederwahl eines Regierungsrats auf und liess eine ehrverletzende Broschüre verteilen. Die Persönlichkeitsverletzung geht auf das Jahr 2009 zurück! Der Regierungsrat verlangte ein Schmerzensgeld und prozessierte bis vor das Bundesgericht.»
«Erst am 11. Oktober 2022 nahm die Auseinandersetzung ein Ende: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte die Schweiz im Verfahren «Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) und Kessler gegen die Schweiz» wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit (Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention).»
Anmerkung: Auch in der Schweiz läuft nicht immer alles gut und fair und nach rechtsstaatlichen Prinzipien ab. Und manchmal ist es gut, dass es den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gibt.