DR. MED.
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Newsletter ProVegan: Ausgabe 04/2023

«Rechtsanwalt erstattet Strafanzeige gegen Karl Lauterbach – Vorwurf: Mord, Totschlag und schwere Körperverletzung»

«Im Zusammenhang mit der mindestens bis Dezember 2022 andauernden Propagierung der „nebenwirkungsfreien Impfung“ steht jetzt sogar der Verdacht von Mord, Totschlag, schwerer Körperverletzung mit Todesfolge und zahlreicher weiterer Straftaten im Raum. Zumindest in den Augen des Rechtsanwalts Wilfried Schmitz. Der hat deshalb bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen Karl Lauterbach und „alle weiteren gegebenenfalls noch tatbeteiligten Mitarbeiter des Bundesgesundheitsministeriums“ gestellt.»

 

«Wenn ein Gesundheitsminister insbesondere durch die bewusste Falschaussage, die Covid-19-Injektionen seien ‚nebenwirkungsfrei‘, entgegen seinen gesetzlichen Pflichten die gesamte Öffentlichkeit täuscht, dann sind hier auch die schwersten Straftatbestände wie Mord zu prüfen, insbesondere (also nicht nur) das Mordmerkmal der Heimtücke. Darüber hinaus Straftatbestände nach dem AMG (Arzneimittelgesetz): Schließlich wäre in diesem Kontext zumindest (!) die Beihilfe zu den schweren Straftaten Dritter zu prüfen, die durch solche öffentlichen Falschbehauptungen unterstützt bzw. ermöglicht worden sind. Seine Aussage, die Covid-19-Injektionen seien auch ‚hoch wirksam‘, war – wie man längst nachweisen kann – selbstverständlich auch bewusst falsch. Aber bei der Lüge von der Nebenwirkungsfreiheit ist der Nachweis noch viel leichter.»

 

«Die Strafanzeige des Rechtsanwalts gegen Karl Lauterbach und die möglichen Mittäter an die Staatsanwaltschaft Berlin datiert vom 16. Januar 2023 und umfasst folgende Vorwürfe: Tatverdacht der gefährlichen und schweren Körperverletzung (im Amt) mit Todesfolge gemäß Paragrafen 223, 224, 226, 227, 340 StGB, des Totschlags und Mords gemäß Paragrafen 212 und 211 StGB, der fahrlässigen Körperverletzung gemäß Paragraf 229 StGB, der fahrlässigen Tötung gemäß Paragraf 222 StGB, aller in Betracht kommenden Straftatbestände gemäß Paragrafen 94 und 95 AMG sowie aller sonst in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen nach dem StGB, Kriegswaffenkontrollgesetz und/oder Völkerstrafgesetzbuch.»

 

Anmerkung: Diese Strafanzeige war längst überfällig, obwohl sie wahrscheinlich bei dieser unfähigen und / oder sich in der «Mass Formation» befindenden Justiz keinen Erfolg haben wird. Lassen wir uns überraschen.

 

https://reitschuster.de/post/rechtsanwalt-erstattet-strafanzeige-gegen-karl-lauterbach/

 

https://www.mwgfd.org/wp-content/uploads/2023/01/2023-01-16-Strafanzeige-gegen-Lauterbach.pdf