«Trotz aller Lockerungs-Beteuerungen: Bund und Länder wollen, dass zentrale Corona-Maßnahmen auch nach dem 20. März möglich bleiben. Sie verharmlosen das als ‚niedrigschwelligen Basisschutz‘.»
«Niedrigschwellig? Basisschutz? Die Begriffe, die aus der PR-Abteilung einer privaten Krankenversicherung stammen könnten, verhöhnen die Bürger, denn sie reden die erheblichen Auswirkungen dieser Grundrechtseingriffe klein. Schulkinder, die – wie es der MPK-Beschluss weiter vorsieht – acht Stunden lang Atemschutzmasken tragen und ihre Gesundheit durch ständige Tests beweisen müssen, werden nicht ‚niedrigschwellig‘ in ihrer Persönlichkeitsentfaltung gestört, sondern tiefgreifend.»
«Grundrechtseinschränkungen auf Verdacht, auch auf Vorrat, darf es deshalb nicht geben: Das sagt das Grundgesetz, also jener ‚Basisschutz‘ der Demokratie, auf den es jetzt wirklich ankommt.»
Anmerkung: Ein Lob auf die WELT, dass sie die Missachtung des Grundgesetzes durch die Politik erkannt hat. Allerdings reklamiere ich das schon seit Monaten.