«Aber warum darf ein Landwirt, der nicht zum ersten Mal aufgefallen war, unter solchen Umständen weitermachen? Warum wird kein Tierhalteverbot erlassen? Es gebe "rechtlich enge Vorgaben, an die das Veterinäramt gebunden ist, deshalb jetzt dieses schrittweise Vorgehen", erklärt Daniela Baumann vom Landratsamt des Alb-Donau-Kreises. Erst wenn man sehe, dass die jetzt verhängten Maßnahmen nicht greifen, sei die Behörde juristisch abgesichert und könne ein Tierhalteverbot erlassen.»
Fazit: Politisch gewollte und rechtlich zulässige massive Tierquälerei.