DR. MED.
HENRICH STIFTUNG
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Newsletter ProVegan: Ausgabe 17/2023

«Der Staat hat kein Recht, Tiere einzusperren und zu töten»

Vorbemerkung: Ich habe selten einen Artikel gelesen, mit dem ich so vollkommen übereinstimme. Und das im Mainstreammedium WELT! Leider hinter der Bezahlschranke. Die Ernüchterung folgt aber auf dem Fuss. Bei der Abstimmung, ob die Leser die Meinung des Autors teilen, stimmten 301 mit JA und 1265 mit NEIN (zumindest zum Zeitpunkt meines Lesens). Das sagt alles.

 

«Eine Bärin hat einen Menschen getötet. Aber ein Tier hat kein Bewusstsein von Schuld. Weniger als ein strafunmündiger, mental nicht ausgereifter Mensch. Solch einen Menschen würde niemand hinrichten. Aber bei der Bärin wird nach tödlicher Vergeltung gerufen. Warum das falsch ist.»

 

«Auch wenn die zuständigen Behörden und auch die Medien solche Begrifflichkeiten vermeiden: Die Gefangennahme einer Bärin ist sicherlich einer Haftstrafe beim Menschen vergleichbar, eine Tötung wäre eine Hinrichtung. Natürlich gibt es aber gar kein Strafrecht für Tiere und es wäre auch absurd, wenn es eines gäbe. Würde man das Verhalten von Tieren nach Kriterien des modernen Strafrechts beurteilen, wäre schnell klar, dass Tiere, auch intelligente höhere Säugetiere wie Bären, nicht schuldfähig und nicht strafmündig sind.»

 

«Deshalb spricht auch niemand von einer Bestrafung der Bärin, aber für das Tier handelt es sich bei der Gefangenschaft um nichts anderes, als es eine Haft für einen Menschen ist.»

 

«Und dass auch Tiere an ihrem Leben hängen, kann man gut beobachten, somit dürfte auch der Tod für das Tier das Gleiche bedeuten, wie für den Menschen, von den Konsequenzen für die heute schon verwaisten Jungen der Bärin, die zunächst mit ihr in die Falle gelaufen waren, ganz abgesehen.»

 

«Stellen wir uns vor, es würde sich bei den Bären in der Wildnis nicht um Tiere, sondern um Menschen mit vergleichbaren mentalen und kognitiven Fähigkeiten handeln – es wäre in unserer modernen Zivilisation völlig klar, dass diese nicht zu bestrafen und schon gar nichthinzurichten wären. Da ist es erschütternd und bedenklich, mit welcher Selbstverständlichkeit Verantwortliche nicht nur die Tötung der einen Bärin, sondern gleich auch die „Dezimierung“ der ganzen Population fordern. Selbst Reinhold Messner sieht darin kein Problem, ein Problem seien vielmehr die Tiere, und zwar für Landwirte, Züchter, Einwohner und Touristen. Und die Zahl der Wölfe könne man gleich mit reduzieren, indem man auch die zum Abschuss freigibt.»

 

«Das heißt in diesem Fall: Die Tiere haben das gleiche Lebensrecht wie die Menschen, auch wenn sie für die Menschen gefährlich sind.»

 

«Die prophylaktische Tötung von empfindenden Lebewesen ohne konkrete akute Bedrohungssituation muss dabei tabu sein.»

 

«Der Staat kann und soll durch passive Maßnahmen, etwa durch Warnhinweise oder auch durch gewisse Absperrungen, durch die die Begegnung von Tier und Mensch möglichst verhindert wird, dazu beitragen, dass mein Risiko reduziert wird. Mehr nicht. Zum Einsperren und Töten von Tieren hat er kein Recht.»

 

https://www.welt.de/kultur/plus244922854/Baer-Der-Staat-hat-kein-Recht-zum-Einsperren-und-Toeten-von-Tieren.html

 

Das unmoralische Bärenmanagement in der Schweiz und in Deutschland und die Verhaltensregeln bei einem Bärenangriff:

 

https://www.nzz.ch/panorama/baerenangriff-im-trentino-wie-gefaehrlich-sind-europas-baeren-ld.1734318