DR. MED.
HENRICH STIFTUNG
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Newsletter ProVegan: Ausgabe 18/2022

Inkompetentes verfassungsfeindliches Bundesverfassungsgericht stützt sich auf ein fachlich fehlerhaftes Gutachten von inkompetentem Wissenschaftler – die Folgen für die Kinder sind verheerend

«Vor gut einem Jahr, am 23. April 2021, trat in Deutschland die «Bundesnotbremse» in Kraft.»

 

«Das deutsche Bundesverfassungsgericht stützte diesen Regierungsbeschluss.»

 

«Insgesamt 31 «sachkundige Dritte» hatte das Bundesverfassungsgericht vor seinem Entscheid um Stellungnahmen gebeten, darunter das Institut für Virologie der Charité Berlin.»

 

«Die Stellungnahme dieses Instituts – unterzeichnet vom Institutsdirektor Professor Christian Drosten – traf nicht nur mehrere Wochen nach der Frist ein, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hatte. Sie enthielt auch «zahlreiche Mängel».»

 

«Zu diesem Schluss kommt Ursel Heudorf, Medizinprofessorin und bis zu ihrer Pensionierung im Jahr 2019 stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamts Frankfurt am Main. In der jüngsten Ausgabe des «Hessischen Ärzteblatts» kritisiert Heudorf die damalige Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité. Heudorf erwähnt Drosten im ganzen Text nie namentlich, sondern bezieht sich stets auf die «Charité-Stellungnahme». Ihre Vorwürfe: Die Stellungnahme

     

  • «berücksichtigt den vorhandenen wissenschaftlichen Forschungsstand nicht ausreichend,
  • gibt Ergebnisse der wenigen, ausgewählten Untersuchungen […] fehlerhaft wieder,
  • begeht erhebliche methodische Fehler und
  • zieht daraus epidemiologisch und statistisch nicht nachvollziehbare Schlussfolgerungen.»
  •  

«Doch Heudorf steht mit ihrer Kritik nicht allein – und das hätten die Charité und Drosten zu diesem Zeitpunkt bereits wissen können. «Wir unterstützen die Argumentation von Frau Heudorf ausdrücklich und stimmen ihr in allen genannten Punkten zu», schrieben die «Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene» (DGKH) und mit ihr mehrere bekannte Professoren für Kinderheilkunde am 25. April, am Tag vor der Replik der Charité. Das Gutachten des Instituts für Virologie der Charité enthalte «einige substanzielle Fehler», sei «mangelhaft» und «unzureichend», heisst es in der Pressemitteilung der DGKH.»

 

«Das Bundesverfassungsgericht habe sich bei seinem Entscheid «erkennbar» auf die Charité-Stellungnahme gestützt, so Heudorf. Und die DGKH konstatiert: «Wichtige Aspekte der anderen Gutachten und Mängel der Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité wurden nicht gewürdigt, obwohl das Gericht auf diese Widersprüche und Fehler hingewiesen wurde.»

 

«Es ist nicht das erste Mal, dass Drosten von anderen Wissenschaftlern in einer wichtigen Angelegenheit wegen mangelhafter Arbeit kritisiert wird. So leistete sein Team beispielsweise Vorarbeit für die ersten PCR-Tests – doch auch diese enthielt einen Fehler (Infosperber berichtete).»

 

https://www.infosperber.ch/gesundheit/heftige-fachliche-kritik-am-virologen-christian-drosten/