«Die Verfassungsrichter von Thüringen haben die Verlängerung einer nächtlichen Ausgangssperre während den Corona-Jahren für verfassungswidrig erklärt.»
«Die Verfassungsrichter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Verordnung nicht den formellen Anforderungen genügt habe. Außerdem seien die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nicht mit dem Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit vereinbar.»