«Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die Impfpflicht im Gesundheitswesen für verfassungswidrig. Und es fordert das Bundesverfassungsgericht auf, sich erneut mit diesem Thema zu befassen. Falls die Richter in Karlsruhe Mut zeigen, kommt die Aufarbeitung der Coronakrise in der Justiz endlich in Gang.»
«Fatale Entscheidung des Verfassungsgerichts»
«Natürlich haben zahllose Betroffene Verfassungsbeschwerden gegen diese Impfpflicht erhoben. „Ich gehe bis nach Karlsruhe, um mein Recht zu bekommen.“ Das war damals noch der Hoffnungsschimmer der Ärzte, Schwestern und Pfleger. Aber während der Corona-Pandemie war Karlsruhe nicht der Hüter der Verfassung. Das Verfassungsgericht hat die Hoffnungen auf Schutz der Grundrechte vor dem übergriffigen Staat enttäuscht. Karlsruhe akzeptierte die Impfpflicht und die zahllosen Eingriffe in die Grundrechteunkritisch als verfassungsgemäß. Begründung: Zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen und des Gesundheitssystems seien die Eingriffe in die Grundrechte zulässig.»
«Das war eine fatale Fehlentscheidung. Die Richter gingen davon aus, dass die Corona-Impfung einen wirksamen Schutz dagegen bietet, andere anzustecken. Das war aber nicht der Fall – und das wusste man schon damals. Zahlreiche Studien haben – schon damals – gezeigt, dass die Impfstoffe keinen Fremdschutz bieten. Karlsruhe hat diese Studien und Experten ignoriert. Die Richter haben sich überwiegend auf die Informationen gestützt, die das Robert-Koch-Institut (RKI) verbreitet hat.»
«Die Impfpflicht war also nicht geeignet, die Kranken und Pflegebedürftigen vor einer Ansteckung zu schützen. Zahllose Grundrechte wurden also verletzt, um eine ungeeignete, sinnlose Maßnahme durchzusetzen.»
«Das Verwaltungsgericht hat jetzt getan, was Gerichte tun müssen. Es ermittelt die Tatsachen, die für die rechtliche Entscheidung erheblich sind. Das Gericht beschränkt sich – anders als viele Gerichte – nicht darauf, die offiziellen Informationen des RKI heranzuziehen. Es erfüllt seine Pflicht und gräbt viel tiefer. Das Verwaltungsgericht hört den RKI-Präsidenten Lars Schaade als Zeugen, und es wertet die RKI-Protokolle aus. Über die Zeugenvernehmung kursieren Mitschriften, die von Medien veröffentlicht wurden. Danach sieht es so aus, als habe das Gericht den Zeugen Schaade sehr intensiv befragt, um nicht zu sagen: regelrecht „gegrillt“. Das hat sich gelohnt. Die Befragung durch den Vorsitzenden Richter brachte zwei interessante Ergebnisse.»
«Die Protokolle zeigen: Die Politik hat entschieden, welche Informationen in die Öffentlichkeit gegeben wurden, nicht die Wissenschaft. In einem internen Vermerk des RKI vom 10. September 2021 heißt es: „Die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI von der Politik ist insofern eingeschränkt.“ Das bestätigt der RKI-Präsident ausdrücklich: „Selbstverständlich, Weisungen nehmen wir entgegen.“ Ein zweites Ergebnis: Schaade stellt klar, dass die damals vorliegenden Studien keinen Fremdschutz durch die Impfung belegten. Auch die Protokolle zeigen, dass das schon damals im RKI und im Gesundheitsministerium bekannt war. Man wusste: Eine Impfung schützt nicht vor einer Weiterübertragung des Virus. Die Politik und das RKI kommunizierten das Gegenteil.»
«Aus den RKI-Protokollen und der Zeugenaussage des RKI-Präsidenten ziehen die Richter in Osnabrück eine brisante juristische Schlussfolgerung. Weil die Impfung nicht vor einer Ansteckung schützt, war die Impfpflicht im Gesundheitswesen sinnlos. Sie konnte die Verbreitung des Virus nicht stoppen. Weil sinnlose Maßnahmen keine Grundrechtseingriffe rechtfertigen können, war die Impfpflicht verfassungswidrig.»
«Die Konsequenzen gehen weit über den konkreten Fall hinaus: Jede Impfung im Gesundheitswesen, die nicht aus eigenem Antrieb erfolgte, war eine Grundrechtsverletzung. Jede Verweigerung der Impfung war eine rechtmäßige Verteidigung der eigenen Grundrechte. Staatliche Maßnahmen, mit denen Impfdruckausgeübt wurde, waren rechtswidrig.»
«Ob ein Gesetz verfassungswidrig ist, darf nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Deshalb schicken die Osnabrücker Richter den Fall nach Karlsruhe. Sie fordern das Gericht auf, über die Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht zu entscheiden. Das ist konsequent – und mutig. Denn die Richter legen sich mit Karlsruhe an. Das ist in der sehr hierarchisch organisierten Justiz sehr selten. Karlsruhe hatte sich vor gerade einmal zwei Jahren mit der Impfpflicht beschäftigt – und sie als verfassungsgemäß beurteilt. Aber das Gericht aus Osnabrück legt den Finger in die Wunde. Karlsruhe hat die Impfung als wirksam gegen die Weiterverbreitung des Virus angesehen. Schon damals war bekannt, dass das falsch ist. Trotzdem hat sich Karlsruhe auf die offiziellen Verlautbarungen des RKI gestützt, ohne sich um eine ausreichende Klärung der Sachlage zu kümmern. Das ist ein schwerer handwerklicher Fehler, den die Osnabrücker Richter da rügen.»
«Auf jeden Fall kann man sagen: Die mutigen Richter aus Osnabrück haben dem Verfassungsstaat einen großen Dienst erwiesen.»
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