DR. MED.
HENRICH STIFTUNG
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Newsletter ProVegan: Ausgabe 41/2024

«EuGH entscheidet im Kennzeichnungsstreit: Veggie-Burger darf «Burger» heissen»

«Pflanzliche Produkte dürfen weiterhin «Burger», «Wurst» und «Steak» heissen, solange ihre Zusammensetzung klar gekennzeichnet ist und die Verbraucher nicht in die Irre führt, entschied der EU-Gerichtshof.»

 

«Gängige Bezeichnungen wie Steak, Wurst, Schnitzel und Burger dürfen für die Vermarktung vegetarischer Lebensmittel verwendet werden, solange ein Land keine spezielle gesetzliche Bezeichnung für ein Lebensmittel auf pflanzlicher Eiweissbasis eingeführt hat, so der Gerichtshof.»

 

«Ein französisches Gesetz aus dem Jahr 2021, das die Transparenz für die Verbraucher verbessern soll, verbietet die Verwendung von Begriffen wie «Veggie-Burger» oder «vegane Würstchen» bei der Vermarktung von Lebensmitteln aus pflanzlichen Proteinen.»

 

«Eine vergleichbare Rechtsfrage stellte sich 2017, als das oberste Gericht der EU gebeten wurde, sich mit Bezeichnungen von Milchprodukten für pflanzliche Produkte wie Soja- und Hafergetränke zu befassen.»

 

«Damals entschied der EuGH, dass nur Produkte, die tatsächlich Milch enthalten, Begriffe wie Milch, Butter oder Joghurt verwenden dürfen. Dies führte dazu, dass pflanzliche Alternativen in den europäischen Regalen als «Getränke» gekennzeichnet wurden.»

 

Anmerkung: Die gesamte Problematik rund um die Kennzeichnungen von pflanzlichen Fleisch- und Milchalternativen zeigt die abgrundtiefe Bösartigkeit der Tierindustrie sehr schön auf. Vordergründig argumentiert die Tierindustrie mit «Verbraucherschutz». Allerdings fragt man sich, was dieser seltsame «Verbraucherschutz» soll, wenn der Verbraucher vor gesünderen und umweltfreundlicheren pflanzlichen Alternativen geschützt werden soll! Um den Schutz des Verbrauchers ist es folglich nie gegangen. Vielmehr geht es der Tierindustrie ausschliesslich darum, der veganen Lebensmittelindustrie so viele Hindernisse wie möglich in den Weg zu legen und die blutgetränkten unmoralischen Profite der Tierausbeuter zu schützen. Das jetzige Urteil des EuGH ist zwar zu begrüssen, andererseits aber zu bedauern, dass der EuGH 2017 auf die absurde Argumentation der Milchindustrie hereingefallen ist. So kam es zu der kuriosen Situation, dass Bevölkerung, Wissenschaft und Medien von Pflanzenmilch reden, aber die Hersteller selbst den Begriff Pflanzenmilch nicht benutzen dürfen. Das ist absurd.

 

https://wildbeimwild.com/eugh-entscheidet-im-kennzeichnungsstreit-veggie-burger-darf-burger-heissen/