DR. MED.
HENRICH STIFTUNG
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Newsletter ProVegan: Ausgabe 44/2021

«Biozyklisch-Veganer Anbau: Siegel für bio-vegane Lebensmittel»

Das Wichtigste aus dem Artikel:

 

Das Siegel „Aus biozyklisch-veganem Anbau“ kennzeichnet Lebensmittel aus einem rein pflanzlichen ökologischen Anbau, der ohne Nutztierhaltung und dem Einsatz von Düngern und weiteren Betriebsmitteln tierischer Herkunft arbeitet.

 

Das Besondere am biozyklisch-veganen Anbau ist, dass er auf rein pflanzlicher Grundlage erfolgt. Das bedeutet:

     

  • Die Betriebe halten keine Nutztiere aus kommerziellen Gründen.
  • Düngemittel und andere Betriebsmittel müssen rein pflanzlich sein. Häufig enthalten herkömmliche im klassischen Ökolandbau eingesetzte organische Dünger tierische Erzeugnisse wie Gülle, Mist oder Hornmehl.
  • Auch in der weiteren Verarbeitung der Lebensmittel dürfen keine tierischen Produkte zum Einsatz kommen (z.B. keine Gelatine zur Klärung von Saft)
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Seit Ende 2017 sind die Richtlinien des biozyklisch-veganen Anbaus als weltweit nutzbarer Ökostandard akkreditiert. Dies sind einige Kernpunkte der Richtlinien:

     

  • Der gesamte Betrieb muss den Kriterien der ökologischen Landwirtschaft genügen. Ausgeschlossen sind nur Bereiche, für die es kein solches Öko-Kontrollverfahren gibt – beispielsweise die Forstwirtschaft.
  • Kommerzielle Nutztierhaltung ist verboten. Betriebe mit Tieren haben zwei Jahre Zeit für die Umstellung.
  • Auf der sozialen Ebene müssen gewisse Standards wie die Einhaltung der Menschenrechte erfüllt sein. Kinder- und Zwangsarbeit sind verboten, der Lohn darf nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
  • Die Förderung der Biodiversität hat im biozyklisch-veganen Anbau einen hohen Stellenwert. Landwirt:innen sollen dafür unter anderem ökologische Ausgleichsflächen schaffen.
  • Der Boden darf nur schonend bearbeitet werden, Brandrodung ist verboten. Tierische Düngemittel sind nicht erlaubt – abgesehen von den zufälligen Ausscheidungen von frei in dem Gebiet lebenden Tieren. Reine, dauerhafte Monokulturen sind nicht erlaubt.
  • Zur Bekämpfung von Schädlingen sind nur ausgewählte Substanzen erlaubt. Sie dürfen keine tierischen Inhaltsstoffe enthalten und sollen idealerweise selbst hergestellt sein, beispielsweise aus Kräutern.
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https://utopia.de/siegel/biozyklisch-veganer-anbau-siegel-fuer-bio-vegane-lebensmittel/