„Die Affenversuche von Prof. Kreiter werden seit Jahrzehnten durchgeführt, ohne, dass sie bislang irgendeinen Nutzen für die Menschen gehabt hätten. Ein solcher Nutzen ist auch nicht in Aussicht“, meint Dr. Christoph Maisack, Kommentator des Tierschutzgesetzes und Vorsitzender der DJGT. „Nach der EU-Tierversuchsrichtlinie muss die Behörde im Genehmigungsverfahren eine vollumfängliche Schaden-Nutzen-Abwägung durchführen und prüfen, ob der erwartete Nutzen der Versuche für die Menschen das Leiden und den Schaden für die Tiere überwiegen. Diese Abwägung ergibt hier, dass in Anbetracht der erheblichen Schwere der Leiden und Ängste der Tiere die Nachteile für die Tiere weitaus größer sind als der Nutzen für die Menschen, der schlicht nicht vorhanden ist. Eine Genehmigung für die Weiterführung der Versuche darf daher nach dem geltenden Tierschutzrecht nicht erteilt werden“, so Maisack.