«§ 34 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes schreibt fest, welche Krankheiten als so hoch ansteckend gelten, dass Erkrankte – oder auch nur einer Erkrankung Verdächtige – „keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben“ dürfen. Und auch nicht dort betreut werden dürfen. Zu diesen insgesamt 22 besonders ansteckenden Krankheiten gehören auch Masern, Windpocken, Cholera, Pest und Diphtherie. Bis vor kurzem war Covid-19 hier als 23. Krankheit aufgeführt.»
«Nun wurde Corona aus der Liste gestrichen. Quasi in einer gesetzgeberischen Nacht- und Nebelaktion. Man findet sie nämlich – das ist kein Witz – im unteren Teil des Gesetzesbeschlusses aus Drucksache 480/22 mit folgendem Titel: „Gesetz zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Feststellung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als einen die Kriterien nach Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden Kriminalitätsbereich und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“.»
https://reitschuster.de/post/absurd-gesetzes-virus-streicht-corona-virus-aus-gesetz/