«Zum Sachverhalt: Den Dokumenten zufolge gab es zwei grundsätzlich verschiedenartige Herstellungsverfahren. Pfizer nennt die beiden Verfahren intern „Process 1“ und „Process 2“. „Process 1“ ist das Verfahren, mit dem die Präparate hergestellt wurden, die den 22.000 Probanden im Zulassungsverfahren gespritzt wurden. Auf den Daten dieser Personen basieren die Aussagen zur Wirksamkeit und zu den Nebenwirkungen der Injektionen. Für den weltweiten Verkauf aber wurde dann – das ist neu – ein ganz anderes Herstellungsverfahren, „Process 2“, genutzt. Entscheidend dabei: Die Stoffe, die mit „Process 2“ hergestellt und weltweit vermarktet wurden, haben ein dramatisch anderes Wirksamkeits- und Sicherheitsprofil, als die „Process 1“-Präparate aus dem Zulassungsverfahren.»